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Mitteilung an die belgischen Grenzgänger die in
Deutschland arbeiten


Einleitung
Begriff "Grenzgänger"
Derzeitige Steuerregelung
Das neue Zusatzabkommen
Folgen für die belgischen Grenzgänger die in Deutschland arbeiten
Vorauszahlungen

Einleitung

Diese Mitteilung betrifft das neue Steuersystem, das voraussichtlich ab Steuerjahr 2005 (Einkünfte des Jahres 2004) Anwendung findet.

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Begriff "Grenzgänger"

Ein belgischer "Grenzgänger" in Deutschland ist, einfach ausgedrückt, jemand der:
in Belgien, in der Grenzzone mit Deutschland wohnt,
in Deutschland, in der Grenzzone mit Belgien arbeitet,
und dort seine Berufstätigkeit als Arbeitnehmer ausübt.

Diese Berufstätigkeit kann sowohl als Arbeiter, Angestellter oder auch als höherer Angestellter ausgeübt werden.

Künstler, Sportler sowie Personal des öffentlichen Dienstes werden allerdings nicht als Grenzgänger betrachtet.

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Derzeitige Steuerregelung

Momentan werden die deutschen Entlohnungen (Löhne und Gehälter) der belgischen Grenzgänger normalerweise in Belgien besteuert und in Deutschland von der Steuer freigestellt.

Dies ist durch das im Jahre 1967 zwischen Belgien und Deutschland abgeschlossene Abkommen festgesetzt worden, um zu vermeiden dass diese Entlohnungen doppelt besteuert werden: in den Deutschland und in Belgien.

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Das neue Zusatzabkommen

Am 5. November 2002 ist ein Zusatzabkommen zum deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen von 1967 unterzeichnet worden.

Dies hat zur Folge:
dass die vorerwähnte Regelung für Grenzgänger abgeschafft wird und
dass die deutschen Entlohnungen der belgischen Grenzgänger zukünftig im Prinzip in Deutschland besteuert und in Belgien freigestellt werden.

Das Zusatzabkommen wird wahrscheinlich schon auf die Entlohnungen des Jahres 2004 Anwendung finden.

Dies wird der Fall sein, wenn das Zusatzabkommen noch rechtzeitig während des Jahres 2003 durch die Parlamente beider Länder verabschiedet wird. Anderenfalls, wird das Zusatzabkommen erst später Anwendung finden.

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Folgen für die belgischen Grenzgänger die in Deutschland arbeiten

Für Personen die z.z. noch Grenzgänger sind, wird der Übergang zur neuen Regelung verschiedene Auswirkungen haben:
Was die deutschen Entlohnungen für das Jahr 2003 betrifft (Steuerjahr 2004), so ändert sich nichts; diese Einkünfte werden noch in Belgien versteuert. Normalerweise muss die belgische Steuer der natürlichen Personen (Einkommensteuer) auf diese Einkünfte im Laufe der Jahre 2004 oder 2005 gezahlt werden.
Ab dem 1. Januar 2004 werden die deutschen Entlohnungen wahrscheinlich in Deutschland versteuert. Der deutsche Arbeitgeber wird dann normalerweise die deutsche Lohnsteuer auf diese Einkünfte einbehalten.

Folglich müssen diese Personen also im Laufe des Jahres 2004 (oder 2005) die noch geschuldete Steuer auf die Einkünfte des Jahres 2003 in Belgien zahlen, während ihr deutsches Einkommen durch die vom Arbeitgeber vorgenommenen Abzüge der Lohnsteuer sinken wird.

Um eine bessere Aufteilung der Steuerzahlungen zu gewährleisten, können diese Personen, insofern sie dies nicht jetzt schon tun, die vermutlich geschuldete belgische Steuer ganz oder teilweise vorauszahlen.

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Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen die im Laufe des Jahres 2003 geleistet werden, werden von den Steuern des Steuerjahres 2004 (Einkünfte des Jahres 2003) abgezogen, welche normalerweise im Jahre 2004 (oder 2005) gezahlt werden müssen.

Außerdem geben Steuervorauszahlungen Anrecht auf eine Steuerermäßigung (Vergünstigung). Die Vergünstigung beträgt 2,25 %, 3 %, 3,75 % oder 4,5 % der Vorauszahlungen.

Mehr Informationen zu solchen Vorauszahlungen und ein Beispiel findet man in der Anlage.

Zusätzliche Informationen kann man beim Dienst "Vorauszahlungen" erhalten (Tel. 02/336.40.40 oder 02/336.40.35).

Ab dem Jahr indem die deutschen Entlohnungen in Deutschland besteuert werden (wahrscheinlich ab 2004), ist es natürlich nicht mehr nötig in Belgien Vorauszahlungen für diese Entlohnungen zu leisten.

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Oorsprong van de informatie: Algemene administratie van de fiscaliteit
Laatst gewijzigd op 27.07.2011 Webcoördinator: Pierre Verstreken
Webauteur : Rudy Heyse